Wie die Senatsverwaltung in einer Pressemitteilung vom 01.06.21 mitteilt, findet ab Mittwoch, 09. Juni 21, der Unterricht wieder im Regelbetrieb in voller Klassenstärke statt.
Die folgenden Maßnahmen gelten weiterhin:
- Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung im Schulgebäude. Auf dem Schulhof wird die Maskenpflicht hingegen aufgehoben.
- Lüften und Testungen (wie bisher zwei Mal wöchentlich).
- Die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt.
Die Schülerinnen und Schüler können nur am Unterricht teilnehmen, wenn nach dem Test ein negatives Testergebnis vorliegt.
Die Selbsttests finden zweimal wöchentlich, am Anfang und Ende der Schulwoche, innerhalb der Lerngruppe/Klasse und unter Anleitung und Aufsicht einer Lehrkraft statt.
Alternativ ist in Ausnahmefällen die Vorlage einer aktuellen Negativbescheinigung eines anerkannten Corona-Testzentrums oder des Hausarztes möglich.
Seit 26.04.21 gibt es auch eine Testpflicht für Lehrkräfte und andere Mitarbeiter*innen der Schule. Diese testen sich ebenfalls zweimal wöchentlich mit Selbsttests.
Die Präsenzpflicht bleibt weiter ausgesetzt. Fehlende Schüler*innen müssen schriftlich von deren Erziehungsberechtigten vom Unterricht abgemeldet werden. Die Bereitstellung von Aufgaben im Lernraum (saLzH) findet aufgrund des Präsenzunterrichtes nicht mehr in bisheriger Form statt.
Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung oder einer FFP-2-Maske ist für alle Schüler*innen und schulischen Mitarbeiter*innen verpflichtend.
(Ggf. kann man sich im Sekretariat oder bei einer Lehrkraft eine entsprechende Maske aushändigen lassen.)
Die Hinweise zum Infektionsschutz sind strikt einzuhalten.
ACHTUNG: Wir benötigen für die Covid 19-Statistik im Falle von Covid 19-Infektionen oder Quarantäneanordnungen eine Information über alle betroffenen Schüler*innen aller Jahrgangsstufen.