Jede/r Schüler*in wird vor Beginn des Unterrichts zu folgenden Punktes des Hygieneplans belehrt und hat die Kenntnisnahme der Belehrung zu unterschreiben:
Belehrung zum Hygieneplan
Das Verhalten auf dem Schulgelände, d.h. einschließlich aller vier Schulgebäude sowie dem Schulweg muss unbedingt entsprechend der Regeln zum erhöhten Infektionsschutz gestaltet werden.
Dazu gehören:
- Das Abstandsgebot muss eingehalten werden – es ist zu jeder Zeit ein Abstand von mindestens 1,50 m zu anderen Personen zu halten.
- Jeglicher Köperkontakt, wie gegenseitiges Berühren, Hände schütteln und Umarmen, ist zu unterlassen.
- Auf dem Schulhof und in den Schulhäusern besteht die Pflicht einen geeigneten Mundschutz zu tragen.
- Beim Betreten des Schulhauses sind die Hände zu desinfizieren oder gründlich mit Seife zu waschen.
- Der Aufenthalt auf den Toiletten und deren Vorräumen ist nur einzeln und nach Erlaubnis gestattet.
- Im Schulhaus herrscht Rechtsverkehr, durch Türen ist nacheinander zu gehen (zuerst geht, wer den Raum oder das Gebäude verlässt).
- Das Niesen oder Husten hat unabhängig der getragenen Maske in die Armbeuge zu erfolgen.
- Zum Essen oder Trinken darf kurzzeitig die Maske unter das Kinn verschoben werden, wenn das Ausatmen in einer Richtung erfolgen kann, in der sich keine Menschen näher als 2 Meter befinden.
- Nach dem Unterricht ist das Schulgelände umgehend und mit Abstand zu verlassen,
- Alle Anliegen an das Sekretariat (Schulbescheinigungen etc.) können in den Briefkasten geworfen, per E-Mail oder Telefon mitgeteilt werden. Am Folgetag kann das Dokument von der Wäscheleine am Sekretariat abholt werden.
Schüler*innen, die gegen diese Regeln verstoßen und somit die Gesundheit und unter Umständen das Leben anderer Personen gefährden, können vom Schulbesuch ausgeschlossen werden.