Schüler*innen dürfen nicht das Schulhaus betreten, wenn sie: - innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland zurückgekehrt sind oder - in Kontakt zu Rückkehrenden stand oder - Kontakt zu infizierten Personen hatte oder - aktuell (Erkältungs-) Symptome aufweist
Familien von Schülerinnen und Schülern, die zur Risikogruppe gehören, müssen, ggf nach Rücksprache mit ihrem behandelnden Arzt abwägen, ob ein Schulbesuch ohne Gefährdung überhaupt möglich ist.