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Informationen für die 9. Jahrgangsstufe

Jahrgangsstufe 9

Die vergleichenden Arbeiten zum Erwerb der Berufsbildungsreife in Jahrgangsstufe 9 und zum Erwerb des der Berufsbildungsreife gleichwertigen Abschlusses für Schüler*innen mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf „Lernen“ in der Jahrgangsstufe 10 bzw. des berufsorientierenden Abschlusses  finden in diesem Schuljahr nicht statt.
Der Abschluss der Berufsbildungsreife (BBR) wird anhand der erbrachten Jahrgangsleistungen vergeben. Die Abschlusskriterien gingen allen Eltern auf der Mitteilung zum Leistungsstand in der Woche vom 20.04. - 24.04.20 per Post zu.

Der Unterricht für die Jahrgangsstufe 9 beginnt wieder am Montag, dem 04. Mai 2020.
Der Stundenplan und die näheren Informationen zur Unterrichtsorganisation (Zeiten, Räume, Gruppengöße etc.) werden rechtzeitig bekanntgegeben.
  • Jede/r Schüler*in hat vor dem Betreten des Schulhauses durch Unterschfrift schriftlich zu erkläern, dass er gesund ist und keine der unten genannten Kriterien* auf ihn/sie zutreffen
  • Auf dem Schulweg, auf dem Schulhof und im Schulhaus sind die Verhaltensregeln zum Infektionsschutz einzuhalten.
  • Des Weiteren bitten wir darum, dass jede Person einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz trägt!
  • * Schüler/innen dürfen  das Schulhaus nicht betreten, wenn sie:
    - innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland zurückgekehrt sind oder
    - in Kontakt zu Rückkehrenden stand oder
    - Kontakt zu infizierten Personen hatte oder
    - aktuell (Erkältungs-) Symptome aufweisen oder
    - zu einer Risikogruppe gehört

Wer gehört bei den Schülerinnen und Schülern zu den Risikogruppen?
  • Schülerinnen und Schüler, die aufgrund spezifischer Vorerkrankungen besonders stark durch eine Covid-19-Infektion gefährdet würden (z.B. bei Vorerkrankungen der Lunge, Mukoviszidose; immunsuppressiven Therapien, Krebs, Organspenden etc.), müssen bei Prüfungen besonders geschützt werden.
  • Außerdem können besondere Vorkehrungen getroffen werden, wenn im Haushalt der Schülerinnen und Schüler lebende Personen zu einer solchen Risikogruppe mit erhöhtem Mortalitätsrisiko gehören.

Wie erfolgt der Nachweis gegenüber der Schule?
  • Eine spezifische Vorerkrankung bzw. besondere Gefährdung ist gegenüber der Schule glaubhaft zu machen. Ist die Erkrankung in der Schule hinreichend bekannt, ist kein weiterer Nachweis erforderlich.
  • Andernfalls erfolgt der Nachweis durch ärztliches Attest oder
    • durch andere geeignete Dokumente (medizinische Berichte, Schwerbehinderten- oder Transplantationsausweis
    • Dokumente des LaGeSo, glaubhafte schriftliche Erklärungen zu Gründen der Gefährdung